Pflegestufen
Unterschiedliche Pflegestufen
Die Einteilung in Pflegestufen
Personen, die eine bestimmte Anzahl an Pflege und Hilfe benötigen, erhalten ein Pflegegeld, dessen Höhe sich nach dem Ausmaß des Pflegebedarfs richtet. Insgesamt gibt es sieben Pflegestufen. Welcher Pflegestufe man als pflegebedürftige Person zugeordnet wird, entscheidet ein beauftragter Arzt, der den Patienten eingehend untersucht. Werden pro Monat weniger als 50 Stunden Pflege benötigt, besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.
Bei einem Pflegebedarf von mindestens 51 Stunden wird man in die Pflegestufe 1 eingereiht und erhält dementsprechend das Pflegegeld. Ab 75 Stunden monatlicher Pflege gilt die Pflegestufe 2, ab 120 Stunden die Pflegestufe 3, ab 160 Stunden die Pflegestufe 4. Für die Einreihung in eine höhere Pflegestufe bedarf es neben einem bestimmten monatlichen Pflegebedarf zusätzlicher Voraussetzungen. Somit muss es nachgewiesen werden, ob man tatsächlich Pflege benötigt, für welche man einen finanziellen Zuschuss erhält. Mit der Einteilung in die vier Pflegestufen kann die notwendige Hilfe und Unterstützung aus finanzieller Hinsicht leichter in Anspruch genommen werden.
Pflegestufen und Antrag auf Pflegegeld
Um Pflegegeld für die Hilfe im täglichen Leben zu erhalten, ist es erforderlichen, einen entsprechenden Antrag bei der Versicherung einzureichen. Diese ordnet die pflegebedürftige Person in eine der Pflegestufen ein und leistet demzufolge finanzielle Unterstützung für die Pflege. Der Antrag auf Pflegegeld wird direkt an die zuständige Versicherung gestellt. Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, dass sämtliche Angaben korrekt und wahrheitsgetreu gemacht werden. Denn sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass falsche Angaben zu unrechtmäßigem Pflegegeldanspruch führten, entstehen für den Antragsteller hohe Kosten.
Die Pflegestufen sind für den Antrag weniger ausschlaggebend als der aktuelle physische und psychische Zustand der pflegebedürftigen Person. Als Antragsteller kann die pflegebedürftige Person ebenso auftreten wie auch eine Vertrauensperson. Häufig wird der Antrag auf das Pflegegeld auch von Krankenhäusern gestellt, welche detailliertere Angaben über den Gesundheitszustand des Patienten machen können. Wurde bereits Pflegegeld bezogen und hat sich der Pflegeaufwand erhöht, ist es notwendig, einen Erhöhungsantrag zu stellen.
Pflegestufen bei Kindern
Schwieriger als bei erwachsenen, pflegebedürftigen Personen ist die Einteilung in Pflegestufen bei Kindern. Denn hier sieht das Gesetz vor, dass es immer auf das Alter und die gewöhnliche Pflege ankommt, die ein gleichaltriges Kind ebenso benötigt. Daher wird in der Regel für die Ermittlung der Pflegestufen bei Kindern ein Vergleich mit gesunden Kindern hergestellt und die Differenz des Zeitaufwands für die Berechnung herangezogen. Nach der Stellung des Antrages wird geprüft, ob ein Mehraufwand an Pflege erforderlich ist.
Anschließend erfolgt die Einteilung in Pflegestufe I, II oder III. Bereits bei der Antragstellung sollte man darauf achten, dass für etwaigen Mehraufwand Nachweise verlangt werden können, die auf Verlangen vorgezeigt werden müssen. Für den Vergleich des Pflegebedarfs bei Kindern gibt es eine Liste mit alltäglichen Handlungen und Aufgaben, die im Zusammenhang mit gesunden Kindern entstehen. Benötigt man zusätzlichen Hilfebedarf oder muss mehr Arbeiten im Zusammenhang mit dem Kind verrichten, besteht grundsätzlich auch ein Anspruch auf Pflegegeld.
Weitere Informationen
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