Pflegerentenversicherung
Mit Zusatzversicherungen für den Pflegefall vorsorgen
Pflegerentenversicherung - gesetzlicher Grundschutz wird erweitert
Eine Pflegerentenversicherung gehört zu den Versicherungsformen, die der Eigenvorsorge dient, wenn der Ernstfall eingetreten ist. Jeder Mensch kann, unabhängig vom Alter, plötzlich zum Pflegefall werden. Der gesetzliche Schutz durch die Pflege-Pflichtversicherung dient lediglich einer Grundversorgung des Betroffenen. Die Pflegekassen sind heute schon, aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Lande stark belastet. Die anfallenden Kosten für die Pflege übersteigen in der Regel den Anteil der Pflegekassen und alle, die sich mit der Grundversorgung nicht zufriedengeben wollen, sollten sich für eine private Eigenvorsorge entscheiden.
Zusatzversicherungen der privaten Versicherungswirtschaft und Angebote der Krankenkassen, die mit Privatanbietern kooperieren, sollen die Differenz zwischen den gesetzlichen Leistungen und den Anforderungen des Betroffenen füllen. Eine der Pflegezusatzversicherungen ist die Pflegerentenversicherung. Sie soll die Risiken abwenden, im Pflegefall hohe Zuzahlungen leisten zu müssen, wenn der gesetzlich garantierte Grundschutz nicht ausreicht. Versicherungsgesellschaften bieten die Zusatzversicherungen für den Pflegefall auf drei Wegen an: Die Pflegekostenversicherung, die für Restkosten einspringt, die nach Vorleistungen durch die Pflichtversicherung übrig bleiben, die Pflegetagegeldversicherung, die einen fest vereinbarten Tagessatz im Pflegefall in Aussicht stellt und die Pflegerentenversicherungen, die eine monatliche Rente in Aussicht stellt.
Pflegerentenversicherung: finanzielle Vorteile für den Ernstfall
Eine Pflegerentenversicherung ähnelt vom Prinzip einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung, bei der zunächst ein Kapitalstock angespart werden muss. Zu den Vorteilen der Pflegerentenversicherung gehört eine Beitragsgarantie und dies lebenslang. Ebenso wird während der Leistungsphase eine Beitragsfreistellung in Aussicht gestellt. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherte, der zum Pflegefall geworden ist und Leistungen bezieht, keine Beiträge mehr zahlen muss.
Während die soziale Pflegeversicherung den Versicherungsnehmer vor finanziellen Risiken im Leistungsfall schützen soll, tritt die Pflegerentenversicherung zusätzlich in Leistung, um sich Extras für die häusliche oder stationäre Pflege sichern zu können. Diese Versicherungsvariante ist für gesetzlich Krankenversicherte ein freiwilliges Angebot, das die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung ergänzt.
Bereits bei der Einführung der allgemeinen Pflegeversicherung wurde festgelegt, dass alle Privatversicherten automatisch auch zu Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung wurden, um letztendlich die gesamte Bevölkerung für den Leistungsfall abzusichern. Kommt es zum Ernstfall für den Versicherten, stellen Pflegerentenversicherungen Rentenzahlungen in Aussicht, die sich am ärztlich festgestellten Grad der Pflegebedürftigkeit orientieren. Geleistet wird immer dann, wenn der Versicherte durch eine Körperverletzung, einen allgemeinen Kräfteverfall oder eine Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, Dinge des alltäglichen Lebens allein zu bewältigen.
Pflegerentenversicherung - Zusatzrente erweitert pflegerischen Spielraum
Alle, die sich für eine private Pflegerentenversicherung entschieden haben, profitieren im Leistungsfall von einer lebenslangen monatlichen Rente und dies in Unabhängigkeit davon, ob die Leistungen von einem professionellen Pflegedienst übernommen oder selber organisiert wird. Nicht nur die Rente wird gezahlt, sobald der Pflegefall diagnostiziert wurde, sondern auch die Beitragspflicht endet. Als Pflegezusatzversicherung erfreut sich die Pflegerentenversicherung wachsender Beliebtheit, denn alle, denen die gesetzlichen Leistungen im Pflegefall nicht ausreichen, sichern sich mit der Zusatzpolice viele angenehme Extras, die sonst kaum finanzierbar sind.
Nicht zu unterschätzen sind auch die steigenden Zahlen an Pflegefällen, die verstärkt die Pflegekassen strapazieren. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen bereits heute nur für eine Grundversorgung, wenn der Pflegefall eingetreten ist. Dabei nimmt die Definition der Pflegebedürftigkeit einen besonderen Stellenwert ein. Laut Sozialversicherung gilt ein Mensch als Pflegefall, wenn er nicht mehr in der Lage ist, sich selber versorgen zu können. Dies betrifft nicht nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sondern auch die Nahrungsaufnahme und die Körperpflege. Eine hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfe, die über das genehmigte Budget der gesetzlichen Pflegeversicherung hinaus geht, lässt sich durch die Rentenzahlungen der Zusatzversicherung begleichen.
- Pflegekosten(vorheriger Artikel)
- Pflegestützpunkte(nächster Artikel)