Pflegereform CDU-CSU
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Künftige Finanzierung nach Pflegereform
Die Union beabsichtigt, eine einkommensunabhängige Kopfpauschale einzuführen. Jeder Erwachsene solle künftig einen Pauschalbetrag von zunächst sechs Euro im Monat zahlen, der jährlich um einen Euro erhöht werde. Durch diese private Zusatzpflichtversicherung sollten bessere Leistungen für Pflegebedürftige sowie "demographiebedingte Ausgabensteigerungen" finanziert werden.
Der einkommensabhängige Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, solle auf dem derzeitigen Stand von 1,7 Prozent der Bruttolöhne eingefroren werden.
In der Debatte um die Reform der Pflegeversicherung hat sich auch der Arbeitnehmerflügel der Unionsparteien mit einem Finanzierungskonzept zu Wort gemeldet: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 4,2 Prozent soll um 0,8 bis 1,0 Prozentpunkte gesenkt werden. Davon würden Arbeitgeber und Beschäftigte profitieren, so der Vorsitzende der Unions-Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Gerald Weiß.
Im Gegenzug werde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von jetzt 1,7 Prozent um 0,5 Prozentpunkte erhöht, aber nur für die Arbeitnehmer. Die Unternehmen sollen ihren Anteil an der Beitragssenkung behalten dürfen. Das ergibt nach Berechnungen der Unions-Arbeitnehmer Mehreinnahmen für die Pflegeversicherung von drei Milliarden Euro. Davon sollten zwei Drittel zum Aufbau einer "Zukunftsreserve" verwendet werden, ein Drittel könne in bessere Leistungen etwa für Demenzkranke fließen.
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