Pfandbriefe

Pfandbriefe - Schuldverschreibungen mit Zinsanspruch

Pfandbriefe gehören zu den fest verzinslichen Wertpapieren, die mit einem Forderungsrecht gegenüber dem Inhaber einer solchen Schuldverschreibung verbunden ist und einen Anspruch auf Verzinsung gewährleistet.

Pfandbriefe sichern Einlagen und Zinsen

Wer auf der Suche nach eine Kapitalanlagevariante ist, die sich als sicher und langfristig wertsteigernd erweisen soll, kann Pfandbriefe für einen gezielten Kapitalaufbau nutzen. Diese fest verzinslichen Wertpapiere eignen sich somit auch für eine finanzielle Absicherung im Alter. Aufgrund der demografischen Entwicklung stellen gesetzliche Rentenbezüge künftig nur noch ein Altersruhegeld in Aussicht, das der Grundsicherung dienen wird. Mit einer Anlage in Pfandbriefe entscheidet sich der Investor für eine sichere Variante der Altersvorsorge. Papiere dieser Art gehören in das Segment fest verzinslicher Schuldverschreibungen.

Dabei handelt es sich um Wertpapiere, die unter anderem auch ein verbrieftes Forderungsrecht beinhalten. Dieses kann der Wertpapierinhaber gegenüber dem Inhaber einer solchen Schuldverschreibung geltend machen, indem ein Anspruch auf das Rückzahlen der Nennbeträge wie auch aller Zinsen besteht. Die Ausfallrisiken, wie sie vielfach bei anderen Kapitalanlagen bestehen, sind bei diesem Produkt nicht vorhanden und bieten dem Kapitalanleger somit ein hohes Maß an Planungssicherheit, die insbesondere für die eigene Altersvorsorge einen hohen Stellenwert einnimmt. Schuldverschreibungen dieser Art lassen sich in Bankschuldverschreibungen, Schuldverschreibungen mit speziellen Merkmalen und Bundeswertpapiere unterteilen. Alle geleisteten Einlagen wie auch Zinsen müssen basierend auf dem Forderungsrecht an den Halter der Papiere gezahlt werden.

Pfandbriefe - Bankschuldverschreibungen mit hohem Sicherheitspotenzial

Pfandbriefe sind Bankschuldverschreibungen und werden bei Pfandbriefanstalten, Hypothekenbanken wie auch von Landesbanken an Investoren ausgegeben. Mit dem den Banken zur Verfügung gestelltem Kapital werden in der Regel Immobilienkredite an private Hausbauer oder an Gemeinden und Städte vergeben. Grundsätzlich können für die Vergabe von Hypothekendarlehen auch die entsprechenden Immobilien oder auch Einnahmen über die Steuer als Sicherheiten hinterlegt werden. Dieses Kriterium erhöht die Wertbeständigkeit wie auch Rückzahlungsgarantien festverzinslicher Wertpapiere wie Pfandbriefe.

Diese Papiere weisen einen Nennwert wie auch einen Kurswert auf, wobei der Nennwert den Betrag ausweist, den der Kapitalanleger am Laufzeitende ausgezahlt bekommt. Als Kurswert wird der Wert bezeichnet, der für den Erwerb dieser Papiere an der Börse gezahlt werden muss. Von einem Kurswert ist auch die Rede, wenn der Halter seine Papiere zum Verkauf an der Börse anbietet. Da wie bei allen Geschäften ein individueller Wert immer von Angebot und Nachfrage abhängig ist, unterliegt der Kurswert grundsätzlich Zinsveränderungen an den Kapitalmärkten. Verbunden damit eine Schwankung des Kurses, der sich somit täglich verändern kann. Bei Pfandbriefen werden Zinsansprüche für die vertraglich vereinbarte Laufzeit festgesetzt und schließen somit Zinsverluste aus.

Pfandbriefe - Freistellungsauftrag sichert Zinseinnahmen

Grundsätzlich gilt, dass Pfandbriefe von einer Zinsgarantie während der Laufzeit profitieren. Darüber hinaus kann der Halter seine festverzinslichen Wertpapiere täglich bei Sparkassen und Banken erwerben und auch wieder verkaufen und sichert sich auf diese Weise ein hohes Maß an Liquidität. Jedoch muss beachtet werden, dass bei einem Verkauf der Papiere während der Laufzeit nicht nur mit einem Gewinn, sondern auch mit Kursverlusten gerechnet werden muss. Kursverluste drohen jedoch nur beim Verkauf vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Laufzeit.

Werden Pfandbriefe über die Börse erworben, werden Kosten für den An- und Verkauf fällig. Keine Kosten entstehen, wenn diese Form der festverzinslichen Wertpapiere erworben wird, bevor diese an der Börse eingeführt sind. Grundsätzlich unterliegen alle erzielten Zinsgewinne der Einkommensteuer. Wird der festgesetzte Steuerfreibetrag jedoch nicht überschritten, fallen die Zinserträge steuerfrei aus. Wer die Zinsabschlagsteuer umgehen will, sollte als Kapitalanleger einen Freistellungsauftrag beantragen. Für alle Zinsen, für die ein solcher Freistellungsauftrag nicht gestellt wurde, wird ein Zinsabschlag in Höhe von 30 Prozent erhoben. Gleiche Bedingungen gelten auch für Beträge, die Summe des Freistellungsauftrags überschreiten.

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