Patientenrechte
Patienten bestimmen selbst
Patientenrechte: Die Fakten
Als Patientenrechte werden die Rechte der Patienten bezeichnet, die während einer Arztbehandlung eingehalten werden müssen. Die Patientenrechte werden heute in der Patientencharta zusammengefasst, die von Bundesbehörden, Ärzte- und Patientenverbänden, Krankenhäusern, Krankenkassen und den Ländern erarbeitet wurde. Die Patientencharta umfasst alle Patientenrechte wie die freie Arztwahl und das Selbstbestimmungsrecht. Der erste Entwurf für die Patientencharta wurde 2002 erstellt.
Die Patientenrechte sind für alle Patienten, egal ob privat oder gesetzlich versichert, gültig. Mit den ärztlichen Pflichten werden auch gleichzeitig die Rechte der Patienten geregelt. Vor der Einführung der Patientencharta gaben verschiedene Länder- und Bundesgesetze Auskunft über die Rechte von Ärzten und Patienten. Im Jahr 2004 wurde zudem das Amt des Patientenbeauftragten von der Bundesregierung eingeführt. Dieses Amt wurde geschaffen, um die Rechte der Patienten in Deutschland weiter auszubauen. Zusammen mit Patientenorganisationen und Organisationen zur Selbsthilfe setzt sich der Patientenbeauftragte für die Rechte der Patienten nach den Vorgaben der Patientencharta ein.
Patientenrechte sind für jede ärztliche Behandlung beim Arzt, Facharzt oder im Krankenhaus gültig. Die Patientencharta umfasst alle Heilbehandlungen und die Angehörigen des Gesundheitswesens. Im Rahmen einer falschen Behandlung greift die Arzthaftung: Bei schuldhaft verursachten Behandlungsfehlern müssen Ärzte Schadenersatz leisten. Hierbei muss dem Arzt ein Versäumnis im Rahmen der ärztlichen Heilbehandlung seines Patienten nachgewiesen werden.
Patientenrechte im Überblick
Eines der wichtigsten Patientenrechte ist das Selbstbestimmungsrecht. Das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht gilt natürlich auch für alle ärztlichen Heilbehandlungen. Weiterhin darf jeder Patient seinen Arzt frei wählen: Die freie Arztwahl gehört ebenfalls zu den Rechten von Patienten in Deutschland. Patienten haben ein Recht auf eine sorgfältige Heilbehandlung, die nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen durchgeführt wird. Eine Garantie auf den Erfolg der Behandlung wird hierbei aber nicht gegeben.
Bei ärztlichen Behandlungen gilt das Prinzip der Einwilligung. Behandlungen dürfen also nicht ohne die Zustimmung des Patienten durchgeführt werden. Mit der informellen Einwilligung wird der Patient über ärztliche Eingriffe und eventuelle Risiken vor der Behandlung von seinem Arzt aufgeklärt. Als einwilligungsfähig gelten alle Patienten, die den medizinischen Eingriff und seine Tragweite verstehen.
Die Patientenrechte umfassen im Wesentlichen auch das Recht auf Aufklärung. Die ärztliche Aufklärung setzt sich aus verständlichen Informationen zur Diagnose und Therapie bei Erkrankungen zusammen. Ärzte müssen ihre Patienten zudem über die Kosten einer Arztbehandlung aufklären und etwaige Risiken ausreichend erläutern. Zur ärztlichen Aufklärung gehören auch alternative Behandlungsmethoden. Jeder Patient hat zudem das Recht, seine Behandlungsakte jederzeit einzusehen: Patientenakten müssen immer zur Einsicht zur Verfügung stehen. Der behandelnde Arzt und sein Personal sind weiterhin verpflichtet, die Patientendaten geheim zu halten. Dieses Patientenrecht ist auch als ärztliche Schweigepflicht bekannt.
Patientenrechte und Zustimmung
Die Patientenrechte umfassen unter anderem das Selbstbestimmungsrecht und das Prinzip der Einwilligung des Patienten beim Arzt. Für den Fall, dass der Patient über seine Arztbehandlung nicht mehr selbst entscheiden kann, wird der mutmaßliche Wille zugrunde gelegt. Kann sich der Patient nach einem Unfall nicht äußern, ob er einer ärztlichen Behandlung zustimmt, wird angenommen, dass er umfassend medizinisch versorgt werden möchte. Auch Angehörige können Auskunft darüber geben, ob der Patient bestimmte Behandlungen wünscht oder ablehnt, sofern er sich nicht selbst äußern kann. Viele alte und auch eine wachsende Zahl junger Menschen entscheidet sich für eine Patientenverfügung. In der Patientenverfügung wird verzeichnet, welche Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe durchgeführt werden dürfen, wenn der Patient sich nicht selbst dazu äußern kann. Ausnahmen für die Patientenrechte können nur auf psychisch Erkrankte angewendet werden, die nicht selbst über sich bestimmen können.
Deutsche Patienten können sich über ihre Rechte im Rahmen ärztlicher Heilbehandlungen bei den Ärztekammern, Krankenkassen, Patientenberatungsstellen, Verbraucherzentralen, Selbsthilfeorganisationen und Patientenbeschwerdestellen beraten lassen. Bei Beschwerden übernehmen auch spezialisierte Rechtsanwälte die Vertretung von geschädigten Patienten. Etwaige Schadenersatzansprüche müssen immer rechtzeitig geltend gemacht werden, da die Ansprüche verjähren. Einigungen sind in diesem Fall außergerichtlich und vor Gericht möglich.