Ombudsmann für Versicherungen

Ombudsmann für Versicherungen: Die Schlichtungsstelle

Ombudsmann VersicherungenÄrger mit der Versicherung? Verbrauchern steht auf Wunsch ein Ombudsmann für Versicherungen zur Seite. In Deutschland sind mehrere Ombudsmänner für verschiedene Versicherungsbereiche zuständig.

Ombudsmann für Versicherungen: Die Aufgaben

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine Schlichtungsstelle, die in strittigen Versicherungsfragen für den Versicherungsnehmer aktiv wird. Als unabhängiger Schlichter prüft der Ombudsmann den Versicherungsfall und spricht sich gegen falsche Entscheidungen des Versicherers aus. Bei korrekter Vorgehensweise des Versicherungsunternehmens wird der Versicherungsfall nicht wiederholt aufgerollt. Die Schlichtung durch einen Ombudsmann ist eine vereinfachte Alternative zum gerichtlichen Verfahren.

Zu den Aufgaben des Ombudsmann für Versicherungen gehört grundsätzlich die neutrale Bearbeitung des Versicherungsstreitfalls. Der Ombudsmann prüft die Argumente des Versicherungsnehmers und des Versicherungsunternehmens. Dann wägt der Ombudsmann Faktoren wie Kosten und Schaden ab. Er versucht als unabhängiger Schlichter, eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden. Abschließend spricht der Ombudsmann eine Empfehlung für den betreffenden Streitfall aus.

In Deutschland wurden verschiedene Schlichtungsstellen für den Versicherungsbereich eingerichtet. Hierzu gehört der Versicherungsombudsmann e.V. sowie der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Vergleichbare Schlichtungsstellen wurden auch von den Banken, Bausparkassen sowie in der Politik geschaffen.

Ombudsmann für Versicherungen: Der Verein

Der Versicherungsombudsmann e.V. oder Ombudsmann für Versicherungen ist eine Schlichtungsstelle für die angeschlossenen Versicherungsunternehmen. Der Verein wird kostenfrei für Verbraucher tätig. Zu den angeschlossenen Versicherungsunternehmen gehören zahlreiche Versicherer aus Bereichen wie Allgemeine Versicherung, Lebensversicherung oder Rechtschutz-Versicherung. Als Ombudsmann für Versicherungen ist seit 2008 der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Professor Dr. Günter Hirsch tätig. Als Schlichtungsstelle arbeitet der Verein bereits seit 2001. Zu den häufigsten Streitfällen gehören Berechnungen von Lebensversicherungen. Der Versicherungsombudsmann e.V. wird auch für Versicherungsnehmer tätig, die sich von ihrem Versicherungsvermittler nicht richtig beraten fühlen.

Der Verein Versicherungsombudsmann wird unter anderem in den Versicherungssparten Gebäude-, Haftpflicht-, Lebens-, Rechtschutz- und Unfallversicherungen aktiv. Für Krankenversicherungen gelten jedoch andere Ombudsmänner. Die Beschwerdeverfahren werden oft innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. Die notwendigen Beschwerdeformulare stehen beim Versicherungsombudsmann e.V. auch im Internet zur Verfügung. Die Schlichtung durch einen Ombudsmann ist eine Alternative zu einem gerichtlichen Klageverfahren.

Ombudsmann für Versicherungen: Private Krankenversicherungen

Die Schlichtungsstellen für private Krankenversicherungen ist der Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung mit Sitz in Berlin. Auch die Schlichtung durch den Ombudsmann der privaten Krankenversicherer bietet beiden Parteien die Möglichkeit, strittige Versicherungsangelegenheiten vereinfacht außerhalb eines Gerichtsverfahrens beizulegen. Zu den teilnehmenden Versicherungsunternehmen gehören führende private Kranken- und Pflegeversicherer in Deutschland.

Als Ombudsmann für Versicherungen ist seit 2007 Dr. Helmut Müller für die private Kranken- und Pflegeversicherung zuständig. Auch die Schlichtungsstelle für private Krankenversicherungen wird kostenfrei und unabhängig tätig. Zu den Themenschwerpunkten gehören unter anderem Fragen der medizinischen Notwendigkeit. Hier prüft der Ombudsmann, ob in dem betreffenden Streitfall tatsächlich eine medizinische Notwendigkeit und damit eine Kostenübernahme durch den Versicherer vorliegt. Auch Streitigkeiten über Gebühren, die durch Ärzte in Rechnung gestellt und nicht erstattet werden, gehören zu den Schwerpunktthemen des Ombudsmannes.

Für Beschwerdefälle in der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Bundesversicherungsamt in Bonn zuständig.

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