Netznutzungsentgelte
Seit der Energiemarktliberalisierung fallen Nutzungsentgelte an
Netznutzungsentgelte und Liberalisierung des Energiemarktes
Bis zum Ende der 1980er Jahre war die Belieferung von Privathaushalten und gewerblichen sowie öffentlichen Einrichtungen mit Strom und Gas durch das Energiebelieferungsmonopol gekennzeichnet. Verbraucher erhielten ihren Strom und ihr Gas ausschließlich von einem örtlich oder regional zuständigen Anbieter. Dieses Monopol wurde 1990 aufgehoben, sodass jeder beliebige Anbieter berechtigt ist, Strom und Gas an alle Verbraucher zu verkaufen. Um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Energie überhaupt an die Endverbraucher zu liefern, stellte der Gesetzgeber das allgemeine Stromnetz in Deutschland für alle Lieferanten zur Verfügung. Da das Stromnetz einer regelmäßigen Wartung und Unterhaltung bedarf, zahlen alle Stromanbieter Netznutzungsentgelte für die Verwendung des Stromnetzes.
Für die Nutzung der Gasleitungen wurden besondere Regelungen getroffen. Anders, als das allgemeine Stromnetz, werden die Gasnetze von unterschiedlichen Betreibern errichtet und gepflegt. Um auch diese Kosten auf alle Anbieter von Erdgas umzulegen, führte der Gesetzgeber Regelungen ein, aufgrund derer die Anbieter auf dem Gasmarkt ebenfalls Netznutzungsentgelte entrichten müssen.
Zusammensetzung der Netznutzungsentgelte für die Stromlieferung
Immer dann, wenn ein Leitungsnetz oder ein Funknetz durch einen Anbieter oder eine begrenzte Anzahl von Anbietern bereitgestellt, aber von vielen genutzt wird, fallen dafür Kosten an, unter anderem
- Netznutzungsentgelte,
- Nutzungsgebühren,
- Lizenzgebühren.
In Deutschland sind alle Stromverbraucher und Stromerzeuger an ein einheitliches Stromnetz angeschlossen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass sämtlicher in Kraftwerken erzeugter Strom in das Netz einfließt und jeder Verbraucher mit elektrischem Strom versorgt wird. Betreiber des Stromnetzes sind die vier Netzbetreiber Eon, RWE, Vattenfall und EnBW. Diese Unternehmen kommen für die Kosten zur Erneuerung und Wartung des Stromnetzes auf. Da eine große Anzahl von Stromanbietern ihr Produkt durch das Leitungsnetz führt, beteiligen diese sich durch Zahlung der Netznutzungsentgelte an den Kosten, die das Stromnetz verursacht. In diesem Entgelt sind gleichzeitig Kosten für den Transport und die Verteilung der Energie enthalten. Um die Inanspruchnahme des Netzes bewerten zu können, werden die Netzkunden bestimmten Nutzungsprofilen zugeordnet. Grundsätzlich setzt sich das Entgelt aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis zusammen.
Netznutzungsentgelte für Gasnetze
Während nach der Liberalisierung des Energiemarktes die Zuteilung der Zuständigkeit für das deutsche Stromnetz relativ unkompliziert erfolgte, war eine vergleichbare Regelung zur Nutzung des Gas-Leitungsnetzes schwieriger zu treffen. Die Leitungsnetze für die Gasversorgung sind nicht, wie das Stromnetz, vollständig miteinander verbunden. Viele Anbieter konnten lange Zeit ihr Gas nicht in alle Regionen Deutschlands liefern, sodass es einer besonderen Vereinbarung bedurfte, um Verbrauchern ein umfangreiches Angebot präsentieren zu können. Inzwischen haben sich viele Gasanbieter auf eine einheitliche Regelung geeinigt. Grundsätzlich zahlen Anbieter, die ihr Gas durch die Leitungsnetze anderer Anbieter führen, dafür Netznutzungsentgelte.
Besteht keine Möglichkeit, eigenes Gas durch die Leitungen eines anderen Versorgers zu führen, so kaufen verschiedene Händler große Gaskontingente von Netzbetreibern auf und bieten diese zu meist günstigeren Tarifen am Markt an. Die Belieferung der Verbraucher mit Gas erfolgt trotz der Wahl eines anderen Anbieters durch den regional ansässigen Gasversorger. Dafür fallen neben den Kosten für das Gas auch Netznutzungsentgelte an.
Weitere Informationen
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