Nettolohnberechnung
Nettolohnberechnung einfach gemacht
Nettolohnberechnung: Brutto und Netto
Als Nettolohn wird das Arbeitsentgelt nach Abzug der Sozialausgaben und Steuern bezeichnet. Diese Sozialabgaben und Steuern werden durch den Arbeitgeber an die zuständigen Stellen abgeführt. In der Volkswirtschaft bilden die Lohnsteuer und die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer bei der Nettolohnberechnung die Differenz zwischen Brutto- und Nettolohn. Das Arbeitsentgelt deutscher Arbeitnehmer wird in Gehalt (Angestellte) und Lohn (Arbeiter) unterschieden. Heute wird allerdings häufig der allgemeine Begriff Entgelt für Gehalt und Lohn verwendet.
Das durchschnittliche Einkommen liegt in Deutschland für Vollzeitbeschäftigte bei rund 40.000 Euro jährlich. Von diesem Bruttoeinkommen werden bei der Nettolohnberechnung allerdings noch die Sozialabgaben und Steuern in Höhe von rund 15.000 Euro abgezogen. Die Höhe der Sozial- und Steuerabgaben steht häufig in der Kritik und belastet speziell mittlere Einkommen stark. Der Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommensteuer gilt hier ein besonderes Augenmerk. Die effektive Lohnsteuerbelastung ist von 1990 bis 2007 um fast fünf Prozent zulasten der Arbeitnehmer angestiegen.
Nettolohnberechnung: Sozialabgaben und Steuern
In die Nettolohnberechnung fließen folgende Sozialbeiträge ein: Beitrag zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual berechnet. In den gesetzlichen Sozialversicherungen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung: Bei einem Beitragssatz zur Rentenversicherung von 19,9 Prozent zahlt der Arbeitnehmer vom Bruttolohn anteilig 9,95 Prozent. Die verbleibenden 9,95 Prozent leistet sein Arbeitgeber.
Ebenso verhält es sich mit den Beiträgen zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Der Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt für den Arbeitnehmer um 0,9 Prozentpunkte höher, da er einen zusätzlichen Sonderbeitrag entrichten muss. Die Beträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung sind auch als Lohnnebenkosten bekannt. In die Nettolohnberechnung fließen neben den Sozialabgaben die Steuern ein. An das Finanzamt werden die Lohnsteuer als Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgeführt. Mit der Einkommenssteuerjahreserklärung können bestimmte Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für zahlreiche Steuerpflichtige ist die Abgabe der Einkommenssteuerjahreserklärung verpflichtend.
Nettolohnberechnung selbst durchführen
Die Nettolohnberechnung wird vom Arbeitgeber durchgeführt. Der Arbeitgeber führt die Sozialbeiträge wie den Krankenkassenbeitrag eigenständig an die zuständige Stelle ab. Auch die Beiträge zur Steuer werden vom Arbeitgeber an das örtliche Finanzamt abgeführt. Auf dem Gehaltsnachweis oder Lohnzettel wird das Brutto- und Nettoentgelt mit den abgeführten Sozial- und Steuerbeiträgen aufgeführt. Zur Nettolohnberechnung verwendet der Arbeitgeber spezialisierte Computerprogramme oder übergibt diese Arbeit an ein Lohnsteuerbüro.
Wer seinen Nettolohn selbst ausrechnen möchte, kann kostenlose Gehaltsrechner im Internet nutzen. Der Gehaltsrechner nimmt die Berechnung per Klick eigenständig vor. Hierzu wird der monatliche oder jährliche Bruttolohn eingetragen. Als zusätzliche Angaben sind die Steuerklasse sowie Angaben zu Kindern und einer Kirchenmitgliedschaft notwendig. Bei gesetzlich Pflichtversicherten gelten einheitliche Beitragssätze zur Sozialversicherung. Mithilfe eines Gehaltsrechners im Internet kann sich jedermann seinen Nettolohn genau selbst ausrechnen und vergleichen, wie viele Abgaben mit einer Gehaltsveränderung verbunden sind. Die Eingabe der Daten und die individuelle Berechnung dauern im Internet nur wenige Minuten.
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