Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung: Informationen zu den Betriebskosten
Nebenkostenabrechnung: Die Fakten
Steigende Nebenkosten belasten die Haushalte in Deutschland. Die Nebenkosten für Wohnungen sind in den vergangenen Jahren stärker angestiegen als die Kaltmietpreise. Viele Mieter mussten für ihre Wohnung bereits Nachzahlungen in vierstelliger Höhe leisten. Bei der Nebenkostenabrechnung unterlaufen zudem häufig Fehler – eine Prüfung lohnt sich also.
Als Nebenkostenabrechnung wird die Betriebskostenabrechnung der Wohnung bezeichnet. Die Mieter einer Wohnung leisten in der Regel eine Vorauszahlung der Betriebskosten, womit die monatlichen Nebenkosten gemeint sind. Die Gesamtmiete setzt sich damit aus der Nettokaltmiete und der Nebenkostenvorauszahlung zusammen. Aufgrund der steigenden Betriebskosten hat sich der Begriff „zweite Miete“ für die Nebenkosten etabliert.
Die meisten Mietverträge sehen eine monatliche Vorauszahlung der Betriebskosten vor. Am Jahresende wird die Nebenkostenabrechnung erstellt. Liegen die mit der Betriebskostenabrechnung ermittelten Kosten über der geleisteten Vorauszahlung, muss der Mieter nachzahlen. Alternativ zur Nebenkostenvorauszahlung werden in seltenen Fällen auch Bruttokaltmieten und Betriebskostenpauschalen vereinbart.
Nebenkostenvorauszahlung: Das sind Betriebskosten
Die Betriebskosten von Wohnungen werden durch die Betriebskostenverordnung definiert. Grundsätzlich fallen unter die Nebenkosten alle laufenden Kosten des Grundstücks und der Wohnung. Häufig wird zwischen kalten und warmen Betriebskosten unterschieden: Kalte Nebenkosten sind alle Betriebskosten mit Ausnahme der warmen Nebenkosten Heizung und Warmwasser.
Zu den gängigen Betriebskosten, die mit der Nebenkostenabrechnung erfasst werden, gehören Grundstückslasten wie die Grundsteuer. Auch die Wasserversorgung, also der Wasserverbrauch und die Aufbereitung des Wassers sowie die Entwässerung sind Betriebskosten einer Wohnung. Zu den Nebenkosten gehören auch Kosten für Heizungen und Warmwasserversorgungsanlagen. Weiterhin werden mit der Nebenkostenabrechnung Kosten für einen Aufzug, die Straßenreinigung und Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Gebäudeversicherungen, Hausmeisterkosten, Schornsteinreinigung, Antennen- und Internetanlagen des Gebäudes erfasst.
Die Betriebskosten werden in der Regel auf Basis der Quadratmeterzahl festgelegt. Pro Quadratmeter zahlen deutsche Mieter heute Betriebskosten von etwa 2,16,- Euro. Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter zwölf Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraums zugestellt werden.
Nebenkostenabrechnung: Prüfen lohnt sich!
Für die steigenden Betriebs- und Nebenkosten sind erhöhte Kosten für den Betrieb des Gebäudes wie für die Müllabfuhr und Warmwasserversorgung verantwortlich. Die erhöhten Betriebskosten werden auf den Mieter umgelegt. Schätzungen zu Folge werden bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung aber auch häufig Fehler gemacht: Etwa jede zweite Betriebskostenabrechnung kann fehlerhaft sein. Jeder Mieter sollte seine Nebenkostenabrechnung also genau prüfen. Eine Prüfung der Abrechnung ist auch über einen Mieterbund oder Rechtsanwalt möglich.
Die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) definierten Betriebskosten sind grundsätzlich von den Bewirtschaftungskosten (BewK) zu unterscheiden, die nicht umlagefähig sind. Zu den Bewirtschaftungskosten gehören Instandhaltungskosten, Reparatur- und Verwaltungskosten des Vermieters. Wenn der Eigentümer Pflege- und Wartungsarbeiten am Gebäude durchführen lässt, kann er diese ebenfalls nicht auf die Nebenkosten und damit auf den Mieter umlegen. Im Internet stehen Betriebskostenspiegel zum Abruf bereit – Nebenabrechnungen, die deutlich über diesen Durchschnittswerten liegen, sollten ausreichend überprüft werden.
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Ist die Nebenkostenabrechnung korrekt? Es lohnt sich für Mieter, sich näher mit dem Thema Betriebskosten zu beschäftigen und die Abrechnung der Nebenkosten prüfen zu lassen.