Nachlass

Ratgeber zum Nachlass

In Deutschland gibt es die verschiedensten gesetzlichen Grundlagen, die bei der Verteilung vom Nachlass berücksichtigt werden müssen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor.

Gesetzliche Grundlagen zum Nachlass

Der Begriff Nachlass bezeichnet die Gesamtheit des Vermögens eines Erblassers, also einer verstorbenen Person, und setzt sich dabei aus Aktiva und Passiva des Erblassers, also aus dem Besitz und den Schulden des Verstorbenen, zusammen. Mit Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass an die Erben über. Da es in den meisten Fällen jedoch keinen Alleinerben gibt, sind für die Nachlassverteilung zwingend gesetzliche Regelungen notwendig. Diese sind in Deutschland im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten. Dieses Buch besteht aus über 400 Paragrafen und ist in 9 Abschnitte eingeteilt. Diese befassen sich mit folgenden Inhalten:

  • die Erbfolge,
  • die rechtliche Stellung des Erben,
  • das Testament,
  • der Erbvertrag,
  • der Pflichtteil,
  • die Erbunwürdigkeit,
  • der Erbverzicht,
  • der Erbschein,
  • der Erbschaftskauf.

Dabei gilt jedoch zu beachten, dass nicht bei jeder Erbschaft alle diese Abschnitte eine Berücksichtigung finden. Aus diesem Grund werden im Rahmen dieser Betrachtung auch nur die wichtigsten Inhalte angesprochen.

Die Verteilung vom Nachlass laut Erbfolge

Für den Fall, dass ein Erblasser zu Lebzeiten keine Regelungen für die Verteilung von seinem Nachlass getroffen haben sollte, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese besagt, falls der Erblasser einen Ehegatten und Kinder hinterlässt, dass die Hälfte des Vermögens an den Ehegatten übergeht und der Rest auf die Kinder aufgeteilt wird. Während der überlebende Ehegatte also stets 50 Prozent aus dem Nachlass erhält, kann sich das Verhältnis je nach Anzahl der Geschwister also ändern. So beträgt der Anteil bei 2 Kindern ein Viertel, bei 3 Kindern ein Sechstel und so weiter.

Dieser Anteil erhöht sich auch nicht automatisch, wenn ein Geschwisterkind vorverstorben ist, also sich die Anzahl der Geschwister beispielsweise von 3 auf 2 reduziert, da nun laut gesetzlicher Erbfolge die Erben des Vorverstorbenen einen Anspruch erhalten. Je nach Situation kann es sich hier beispielsweise um die Enkelkinder des Erblassers handeln.

Andere Möglichkeiten der Verteilung vom Nachlass

Nicht in jedem Fall möchte ein Erblasser, dass beim Nachlass die gesetzliche Erbfolge greift. In einem solchen Fall besteht mittels eines Testaments die Möglichkeit, die Erbfolge zu ändern. Eine generelle Enterbung ist jedoch in den wenigstens Fällen möglich, da jeder Erbberechtigte gemäß BGB zumindest einen Anspruch auf seinen Pflichtteil, das heißt auf sein halbes Erbe, hat. Ausnahmen hiervon gelten nur in selten Fällen, beispielsweise dann, wenn der Enterbte den Verstorbenen getötet oder bedroht hat.

Aufgrund dieser strikten Regelungen ist eine Enterbung fast unmöglich. Um jedoch eine bestimmte Person besonders zu begünstigen, ist es auch denkbar, das Vermögen bereits vor dem Tod durch eine Schenkung zu verteilen. Hier gilt jedoch zu beachten, dass eine Schenkung, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers stattfand, den Pflichtteil zumindest anteilig erhöht. Aus diesem Grund sollte eine Schenkung auch unter Berücksichtigung der Erbschafts- und Schenkungsteuer möglichst frühzeitig erfolgen.

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