Mietnebenkosten
Die Mietnebenkosten im Überblick
Steigende Mietnebenkosten in Deutschland
Mieter müssen sich in Deutschland auf weiterhin steigende Mietpreise einstellen. Ein Grund für diese Entwicklung ist die Verknappung von Wohnraum in zahlreichen Großstädten. Während immer weniger Baugenehmigungen für Wohnraum beantragt werden, steigt die Nachfrage nach Mietwohnungen und kurbelt auch die Mietpreise an. Besonders betroffen sind von den Preisanstiegen diejenigen Mieter, die sich ihre Wohnung neu anmieten und jetzt einen höheren Mietpreis zahlen. Auch die Mietnebenkosten sind in den letzten Jahren immer weiter angestiegen und werden daher häufig als „zweite Miete“ bezeichnet.
Wer nach einer neuen Wohnung sucht, sollte sich die Vorfreude auf die neuen vier Wände aber nicht verderben lassen. Es lohnt sich, bereits bei der Suche nach Immobilien ein besonderes Augenmerk auf die angegebenen Mietnebenkosten zu legen. Sind die kalkulierten Wohnnebenkosten im Angebot wirklich realistisch? Zahlreiche Immobilienportale im Internet bieten einen Überblick über das örtliche Kaltmiete- und Nebenkosten-Niveau pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei zu niedrig angesetzten Nebenkosten ist eine teure Nachzahlung vorprogrammiert.
Mietnebenkosten: Kaltmiete und Warmmiete
In Zusammenhang mit den Mietkosten ist häufig von der sogenannten Kaltmiete und Warmmiete die Rede. Der Begriff Kaltmiete bezieht sich auf den Mietpreis ohne Berücksichtigung der Nebenkosten. Die Warmmiete umfasst hingegen die Kaltmiete und die anfallenden Nebenkosten. Die meisten Mieter zahlen ihre Mietnebenkosten als monatliche Pauschale und erhalten einmal jährliche eine Nebenkostenabrechnung. Die Nebenkostenabrechnung enthält eine exakte Berechnung der tatsächlich angefallenen Nebenkosten. Hierzu wird unter anderem Gas und Wasser abgelesen. Übersteigt die Nebenkostenabrechnung die bereits mit der Miete gezahlte Nebenkostenvorauszahlung, müssen Mieter diese Differenz nachzahlen. Zu hohen Nachzahlungen führen zu niedrig kalkulierte Nebenkostenvorauszahlungen und die allgemein steigenden Energiekosten.
Die Mietnebenkosten und teure Nebenkostenabrechnungen sorgen häufig für Streit zwischen Mietern und Vermietern. Niedrig angesetzte Nebenkostenvorauszahlungen sind durchaus erlaubt und werden häufig genutzt, um die Wohnung für potenzielle Mieter interessanter zu machen. Mieter, die mit ihren Nebenkosten nicht einverstanden sind, können sich bei Fragen an den Mieterbund oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden.
Mietnebenkosten: Das müssen Mieter zahlen
Eine Kontrolle der Nebenkostenabrechnung lohnt sich für jeden Mieter. Nicht selten macht nämlich auch der Vermieter bei der Abrechnung Fehler. Die seit 2004 gültige Betriebskostenverordnung unterscheidet die Mietnebenkosten in umlagefähige Betriebskosten und in nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten. Hierbei sind nur die Betriebskosten auch tatsächlich vom Mieter zu zahlen. Zu den Betriebskosten zählen die Grundsteuer, Wasser- und Abwasserkosten, Heizkosten, Fahrstuhl, Müllabfuhr und Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Beleuchtung, Gartenpflege, Antenne und Kabel sowie Hauswartkosten, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Ungezieferbekämpfung und Schornsteinreinigung. Umlagefähig sind Instandhaltungskosten für Inspektion und Wartung, allerdings keine Instandsetzungskosten. Die Kleinreparaturklausel verlagert kleine Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen allerdings wieder auf den Mieter.
Alle anderen Bewirtschaftungskosten sind nicht umlagefähig und dürfen daher auch nicht mit den Nebenkosten verrechnet werden. Zu den nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten für vermietete Immobilien gehören Abschreibungen, Bankgebühren und Portokosten sowie Verwaltungskosten des Vermieters. Mit Ausnahme von Schönheitsreparaturen sind Reparaturkosten immer vom Vermieter zu tragen.
Weitere Informationen
- Mietminderung(vorheriger Artikel)
- Mietrendite für Eigentumswohnungen(nächster Artikel)