Mieterschutz

Informationen zum Mieterschutz

Der Mieterbund und Mietvereine ermöglichen es Ihnen bei Streitfragen, Ihre Interesse durchzusetzen und beraten Sie zum Thema Mieterschutz.

Grundlagen zum Mietrecht und zum Mieterschutz

Die rechtlichen Grundlagen zum deutschen Miet- und Pachtrecht sind in den Paragrafen 535 bis 597 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden. Dort steht unter anderem niedergeschrieben, dass der Vermieter gemäß des § 535 BGB dem Mieter den Mietraum in einem geeigneten Zustand überlassen muss und dafür Sorge zu tragen hat, dass auch während der Mietzeit dieser Zustand erhalten bleibt. Als Gegenleistung dafür ist der Mieter dazu verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietzins zu bezahlen. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass der Mieter auch durch die Zahlung der Miete nur dazu berechtigt ist, die Mietsache nach den Bestimmungen des Vertrages zu nutzen. So stellt beispielsweise eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte einen vertragswidrigen Gebrauch dar.

Diese Regelung soll den Vermieter schützen. Zusätzlich dazu enthält das BGB aber auch zahlreiche Regelungen für den Mieterschutz. So greift der Mieterschutz zum Beispiel dann, wenn ein Sachmangel vorliegt.

Streitfälle beim Mieterschutz

Das Vorliegen von einem Sachmangel ist einer der häufigsten Gründe dafür, dass es zu einem Streit zwischen dem Mieter und Vermieter kommt. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass die verschiedenen Vertragsparteien häufig unterschiedlicher Auffassung darüber sind, ob und inwieweit die Tauglichkeit einer Mietsache durch einen Mangel beeinträchtigt wird.

Die Beurteilung eines Mangels ist jedoch sehr wichtig, da auf der Grundlage vom Mieterschutz gemäß § 536 Absatz 1 BGB das Aufheben beziehungsweise das teilweise Fehlen der Tauglichkeit zu einer vollständigen Befreiung beziehungsweise Minderung der Miete führen kann.

Diese Regelung dient grundsätzlich dem Mieterschutz, sagt jedoch wenig darüber aus, unter welchen Bedingungen die Tauglichkeit einer Mietsache aufgehoben oder zumindest erheblich gemindert wird. Aus diesem Grund sind bei der Beurteilung der Mängel und einer angemessenen Mietminderung zahlreiche Gerichtsurteile mit einzubeziehen.

Da jedoch die meisten Mieter aufgrund der Komplexität der Rechtsgrundlagen nicht dazu in der Lage sind, ihre Interessen durchzusetzen, sollten sie sich an einen Anwalt oder an einen Mieterverein wenden.

Der Mieterschutz ist organisiert

Bei der Beurteilung der Tauglichkeit einer Mietsache, der Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung aber auch einer Kündigung besteht zwischen dem Mieter und dem Vermieter ein Interessenkonflikt. Um dabei den Mieter nicht zu benachteiligen, sieht der deutsche Gesetzgeber in all diesen Bereichen zahlreiche Regelungen für den Mieterschutz vor.

Der einzelne Mieter ist jedoch nur selten in der Lage, seine Rechte selbst wahrzunehmen. Ein wesentlicher Grund hierfür stellt die Komplexität des deutschen Mietrechts dar. Deshalb ist in Deutschland der Mieterschutz in zahlreichen sogenannten Mieterbünden, Mieterschutzbünden oder Mietervereinen organisiert. So gehören zum Beispiel dem Deutschen Mieterbund circa 320 Vereine an. Jeder dieser Vereine berät seine Mitglieder zu allen Fragen zum Mietrecht. Da den Vereinen jedoch durch die Ausübung ihrer Tätigkeit Kosten entstehen, erheben sie eine Mitgliedsgebühr. Die Höhe dieser Gebühr ist jedoch mit einem Beitrag von etwa 50 bis 100 Euro pro Jahr vergleichsweise gering.

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