Mieterhöhung
Mieterhöhung: Welche Preissteigerungen sind erlaubt?
Was passiert bei einer Mieterhöhung?
In vielen Landkreisen und insbesondere in Städten sind die Mietpreise in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Besonders dort, wo Wohnraum knapp ist, verlangen Vermieter zehn Euro pro Quadratmeter Wohnfläche oder sogar mehr. Wer schon länger in einer Mietwohnung lebt, beobachtet die Preissteigerungen in seinem Umfeld meist entspannt – bis zur Mieterhöhung.
Bei einer Mieterhöhung wird die Kaltmiete angehoben. Mieter müssen dann also eine höhere monatliche Wohnungsmiete bezahlen. Allerdings können Vermieter den Preis für ihrer bereits vermietete Wohnung oder ein Haus nicht beliebig anheben: Die Miete darf nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erhöht werden. Die Mieterhöhung muss dem Mieter grundsätzlich im Voraus angekündigt werden. Dabei ist die schriftliche Form zu wählen.
Wenn Mieter ein Schreiben zur Mieterhöhung von ihrem Vermieter erhalten, sollten sie zunächst prüfen, ob der angegebene Grund für die Preiserhöhung gerechtfertigt ist und ob der neue Mietpreis im ortsüblichen Rahmen liegt.
Gründe für eine Mieterhöhung
Zu den häufigsten Gründen für eine Mieterhöhung zählt die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Dies betrifft vorrangig Mieter, die ihre Mietwohnung bereits vor längerer Zeit zu günstigeren Konditionen angemietet haben. Der Gesetzgeber schreibt für eine Mieterhöhung zur Anpassung an die übliche Vergleichsmiete ein mindestens 15-monatiges Mietverhältnis im Voraus vor. Der Vermieter kann die Miete hierbei grundsätzlich auf das ortsübliche Niveau anheben, das auf Basis des Mietenspiegels der Gemeinde oder Stadt ermittelt wird. Dabei darf die Höhe der neuen Miete die ortsübliche Vergleichsmiete aber nicht übersteigen.
Die Miete für Wohnraum kann auch im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen erhöht werden. Diese Mieterhöhung wird als Modernisierungsumlage bezeichnet. Die Modernisierungsumlage kann als Aufschlag auf die Kaltmiete erhoben werden, wenn die Wohnqualität mit baulichen Maßnahmen verbessert wird. Dies trifft auf Modernisierungen in der Regel zu. Gesonderte Regelungen gelten für die Erhöhungen der Miete für öffentlich geförderten Wohnraum.
Mieterhöhung: Die Rechte der Mieter
Mieter müssen eine Mieterhöhung nicht zwingend akzeptieren. Hierbei sollte zunächst geprüft werden, ob die Mieterhöhung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Mieterhöhung muss immer schriftlich im Voraus an alle Mieter gerichtet werden und sichert dem Mieter grundsätzlich eine Überlegungsfrist zu. Innerhalb dieser Frist von drei Monaten kann der Mieter die Erhöhung prüfen und auch das Mietverhältnis kündigen. Im Falle einer Kündigung tritt die Mieterhöhung nicht ein. Auch befristete Mietverträge sind an dieses Sonderkündigungsrecht gebunden.
Der Mieter kann seine Zustimmung zur Mieterhöhung verweigern, wenn er die Preisanpassung für nicht gerechtfertigt hält. Mieter sind hier grundsätzlich im Recht, wenn die Erhöhung ihrer Miete nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wenn die Mieterhöhung allerdings berechtigt und korrekt ist, kann der Vermieter die Zustimmung seines Mieters gerichtlich einklagen. In diesem Fall muss der Mieter den neuen Mietpreis akzeptieren und auch noch die Prozesskosten übernehmen. Gegen eine berechtigte Mietpreiserhöhung kann man also nur eins tun – ausziehen.
Weitere Informationen
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