Medizinischer Dienst

Medizinischer Dienst und seine Aufgaben

Ein Medizinischer Dienst übernimmt vielseitige Aufgaben wie die Pflegebegutachtung. Der Beratungsdienst der Krankenkassen soll Leistungsfälle neutral bewerten.

Medizinischer Dienst kurz erklärt

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung berät und begutachtet Leistungsfälle für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Für den Medizinischen Dienst wird auch häufig die Abkürzung MDK verwendet. Die Gemeinschaftseinrichtung der Kranken- und Pflegeversicherung ist auf Landesebene organisiert. Den MDK gibt es deutschlandweit 15 Mal. Ein Medizinischer Dienst ist entweder als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert. Der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kassen steht unter staatlicher Aufsicht. Der MDK wird jeweils zur Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherung finanziert.

Ein Medizinischer Dienst agiert als Berater der Krankenkassen in allgemeinen Fragen und führt auch Einzelfallbegutachtungen durch. Der MDK übernimmt hier unter anderem die Pflegebegutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung und stellt fest, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der Medizinische Dienst führt pro Jahr mehrere Millionen sozialmedizinische Begutachtungen durch und wurde geschaffen, um Leistungsfälle neutral zu bewerten. Das bedeutet, dass alle Mitglieder der gesetzlichen Kassen und Rentenversicherung grundsätzlich die gleichen Leistungen erhalten.

Medizinischer Dienst für die Krankenversicherung

Die Ärzte des MDK beraten die gesetzlichen Krankenkassen und führen Begutachtungen durch. Das Aufgabengebiet des Medizinischen Dienstes erstreckt sich hierbei auf Einzelfallbegutachtungen und allgemeine Beratungstätigkeiten. Alle Aufgaben des MDK werden im Sozialgesetzbuch genau definiert.

Ein Medizinischer Dienst wird von den Krankenkassen unter anderem für eine gutachterliche Stellungnahme hinzugezogen, wenn es die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitationsmaßnahmen geht. Der MDK erstellt weiterhin Gutachten zur Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln. Auch die häusliche Krankenpflege und Krankenhausbehandlungen werden unter bestimmten Voraussetzungen vom MDK begutachtet. Ein Medizinischer Dienst erhält hierzu immer Einsicht in die Unterlagen des Patienten. Der Medizinische Dienst begutachtet also Patienten und empfiehlt der Krankenkasse, ob beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder wie lange ein Patient an einer Reha-Maßnahme teilnehmen muss.

Der Medizinische Dienst berät die Krankenkassen weiterhin in grundsätzlichen Fragen wie der Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich. Auch Vertragsverhandlungen werden vom MDK begleitet.

Medizinischer Dienst für die Rentenversicherung

Auch die Pflegeversicherung fällt als Zweig der Sozialversicherung in den Aufgabenbereich des Medizinischen Dienstes. Zu den bekanntesten Aufgaben des MDK für die gesetzliche Pflegeversicherung zählt die Pflegebegutachtung: Ein Medizinischer Dienst stellt fest, ob bei meist älteren Menschen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Im Rahmen dieser Einzelfallbegutachtung gibt der MDK eine Empfehlung für die Pflegestufe ab. Es gibt insgesamt drei Pflegestufen. Die Pflegeversicherung zahlt bei Vorliegen einer Pflegestufe ein entsprechendes Pflegegeld, das für die Betreuung durch Familienangehörige, einen Pflegedienst oder für eine Unterbringung im Pflegeheim aufgewendet wird.

Der Medizinische Dienst übernimmt weiterhin die Qualitätsprüfung von ambulanten und stationären Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen. Seit dem Jahr 2009 werden die Begutachtungen des MDK auch in Form von Pflegenoten veröffentlicht. Zu den Aufgaben des Medizinischen Dienstes gehört auch die Weiterentwicklung des Pflegeangebotes. Hierzu zählen unter anderem neue Modelle für Wohnformen, die speziell auf Patienten ausgerichtet sind, die unter Altersdemenz leiden. Der MDK gestaltet Rahmenverträge der Pflegeversicherung mit und nimmt an den Pflegekonferenzen teil.

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