Managerhaftpflicht

Zivilrechtliche Ansprüche lassen sich versichern

Die Managerhaftpflicht, auch D & O-Versicherung genannt, wird von Unternehmen für leitende Angestellte und Organe des Unternehmens abgeschlossen, um sich vor Ansprüchen Dritter zu schützen.

Eine Managerhaftpflicht sichert Entscheidungen ab

Eine Managerhaftpflicht, auch D & O-Versicherung genannt, ist dem Grunde nach eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, mit denen sich ein Unternehmen vor finanziellen Ansprüchen Dritter schützen kann, die durch Fehlentscheidungen leitender Angestellter oder eines der Unternehmensorgane entstanden sind. Abgesichert sind durch diese Directors-and-Officers-Versicherung nur die in der Police genannten Manager und Unternehmensorgane und nicht etwa das Unternehmen selber.

Insbesondere Führungskräfte eines Unternehmens sind mit weitreichenden Entscheidungen beauftragt, die im Falle einer falschen Entscheidung zu enormen finanziellen Schäden führen können, die niemand sicher kalkulieren kann. Eine Managerhaftpflicht stellt eine besondere Form von Sicherheitsnetz dar, wobei im günstigsten Falle drei unterschiedliche Risikobereiche versichert werden sollten.

Zivilrechtliche Ansprüche eines Unternehmens gegen seine Führungskräfte und Organe beinhalten eine Innenhaftung, die zu den wichtigsten Kriterien einer D & O-Versicherung gehören. Hierin enthalten sind auch sogenannte Abwehrmaßnahmen wie Anwalts- und Gerichtskosten. Ein umfassender Schutz wird durch eine Kombination mit einer Strafrechtsschutzversicherung erzielt, die immer bei strafrechtlichen Auseinandersetzungen greift.

Managerhaftpflicht - individuelle Bedingungen zählen

Eine Managerhaftpflicht erweist sich auch als sicheres Netz, wenn es zwischen einem Arbeitgeber und der angestellten Führungskraft eines Unternehmens zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung kommt. Der in der Regel beinhaltete Anstellungsvertragsrechtsschutz schützt den betroffenen Manager, jedoch nicht das Unternehmen. Aus diesem Grunde tritt die Managerhaftpflicht auch nur dann für Kosten in Leistung, die ohne einen Versicherungsschutz vom Manager zu zahlen wären. Ähnliche Kriterien greifen auch, wenn es um außergerichtliche Verfahren geht, doch ist daran die Bedingung einer Selbstbeteiligung geknüpft.

Zur Berechnung dieses wichtigen Versicherungsschutzes muss die Höhe der Versicherungssumme, die Unternehmensgröße wie auch die individuelle wirtschaftliche Situation eingeschätzt werden. Vor dem Vertragsabschluss wird ein Versicherungsunternehmen die Geschäftsberichte eingehend prüfen, um Branchenrisiken besser bewerten zu können. Darüber hinaus wird auch immer die Führungsqualität wie auch die individuelle Qualifikation einer Führungskraft auf den Prüfstand gestellt, um letztendlich alle Risiken zu analysieren und daran orientiert die Beiträge bemessen zu können.

Managerhaftpflicht schützt Entscheidungsträger vor finanziellen Fehleinschätzungen

Mit einer Managerhaftpflicht werden die speziellen Risiken von Aufsichts- und Leitungsorganen geschützt. Sie tritt ein, wenn hohe Kosten durch Fehleinkäufe entstanden sind oder eine Produktrücknahme erforderlich wird. Genauso bei Fehleinschätzungen des Marktes oder Verstößen gegen das Wettbewerbs- oder Steuerrecht. Niemand kann heute mehr als alle Risiken allein tragen, weil der Markt vielschichtig geworden und somit wenig kalkulierbar ist. Mit einer Managerhaftpflicht sichert sich der Versicherungsnehmer eine Prüfung der Rechts- und Sachlage durch Experten, profitiert von einer Abwehr unbegründeter Ansprüche Dritter und muss nicht für Kosten eines Rechtsstreits aufkommen.

Niemand kann heute aufgrund der verschärften Haftungssituation für Unternehmen auf eine D & O-Versicherung verzichten, da berufliche Entscheidungen schnell zu Schäden in Millionenhöhe führen. Aufgrund der rechtlichen Situation haften Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Vorstände mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn Dritte zu Schaden gekommen sind. Mit einer D & O-Versicherung profitieren Manager von einer umfassenden finanziellen Rückendeckung, wenn ein Schaden zu ersetzen ist.

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