Mallorca-Police

Autoversicherung bei Mietwagen im Urlaub

Mit der Mallorca-Police wird ein Leistungsbereich der Kfz-Versicherung bezeichnet. Der Versicherungsschutz der Autoversicherung erstreckt sich auch auf Mietwagen im Ausland. Nachfolgend erhalten Sie die Informationen zur Mallorca-Klausel.

Mallorca-Police: Was ist versichert?

Die Mallorca-Police ist ein Teilbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Rahmen dieser Deckung wird der in Deutschland gesetzlich festgelegte Mindestversicherungsschutz von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden auf Mietwagen im Ausland ausgedehnt. In der Regel sind die Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflicht im Ausland deutlich geringer als hierzulande. Die Bezeichnung als Mallorca-Police erfolgt aufgrund der großen Beliebtheit dieser Insel als Urlaubsziel.

Wer sich im Ausland mit einem Mietwagen fortbewegt, hat in der Regel einen Versicherungsschutz vor Ort. Um eine Unterdeckung durch die teilweise deutlich geringeren Mindestdeckungssummen im Vergleich zu Deutschland verhindern, gibt es die Mallorca-Police. Der Versicherungsschutz ist jedoch nicht auf Spanien begrenzt, sondern gilt in der Regel in ganz Europa. Ob die eigene Autoversicherung auch Mietwagenunfälle in den USA oder Australien aufkommt, sollte man vor dem Urlaub klären.

Doch nicht jeder Tarif beinhaltet die Mallorca-Deckung. Wer sicher gehen möchte, im Ausland bei einem Unfall mit dem Mietwagen ausreichend abgesichert zu sein, sollte über den Kfz-Versicherungsrechner einen Vergleich der Leistungen anfordern.

Mallorca-Deckung - Mindestdeckungssummen

Auch wenn eine Haftpflichtversicherung im Ausland obligatorisch ist, sollte man auf den Schutz über die Mallorca-Police nicht verzichten. Wenn im Schadensfall Kosten entstehen, die über den geltenden Mindestversicherungssummen liegen, muss der Unfallverursacher für den Rest persönlich aufkommen. Gerade bei Personenschäden kann es schnell zu Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe kommen. Folgende Mindestdeckungssummen gelten im Ausland bei Personenschäden:

  • Frankreich: Unbegrenzt,
  • Griechenland: 500.000 EUR pro Unfall,
  • Italien: 774.658 EUR,
  • Niederlande: 5.000.000 EUR pro Unfall,
  • Österreich: 5.000.000 EUR,
  • Spanien: 70.000.000 EUR,
  • Türkei: 350.000 EUR.

Für Reisen innerhalb Europas und der angrenzenden Länder, z.B. Tunesien, bietet die Mallorca-Police einen Schutz. Für Reisen in Länder außerhalb Europas gibt es spezielle Versicherungspakete. Oftmals ist die Absicherung über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub abgesichert. Über den Autoversicherungsrechner können Sie einen kostenlosen Tarifvergleich anfordern.

Weitere Informationen

Weitere Artikel