Lohnsteuerermäßigung

Antrag auf Freibetrag

Ein Antrag auf Eintragung eines Freibetrags wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen kann nur dann gestellt werden, wenn die Aufwendungen bzw. die abziehbaren Beträge insgesamt eine Antragsgrenze von 600 Euro überschreiten.

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Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die Werbungskosten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro oder den Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen von 102 Euro übersteigt.

Verheiratete Arbeitnehmer können den Antrag stellen, wenn die hiernach zu berücksichtigenden Aufwendungen bzw. die abziehbaren Beträge beider Ehegatten zusammen mehr als 600 Euro betragen.

Behinderte Menschen

Für die Eintragung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, des Freibetrags zur Förderung des Wohneigentums oder wegen negativer Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, des Freibetrags bei Steuerklasse VI sowie der Freibeträge für Kinder in Sonderfällen gilt die Antragsgrenze nicht.

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