Geringverdiener

Ein Geringverdiener in Deutschland ist nach der Definition des § 20 Abs. 3 SGB IV eine Person, die eine Berufsausbildung absolviert und im Monat maximal 325 Euro im Monat verdient. Zu den Geringverdienern zählen ebenfalls Personen im freiwilligen sozialen Jahr.

Die Besonderheit bei Geringverdienern liegt darin, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung vollständig alleine trägt. Dazu zählen die Beiträge zur