Niedriglohn

Als Niedriglohn wird das Entgelt eines Beschäftigten bezeichnet, das unterhalb der Armutsgrenze liegt. Trotz einer in Vollzeit ausgeübten Tätigkeit ist das durch die berufliche Tätigkeit erzielte Gehalt nicht ausreichend, um die Existenz zu sichern. In Deutschland untersagt das Bundesverfassungsgericht Löhne unterhalb des Existenzminimums.

Die Niedriglohngrenze für Deutschland liegt bei 1.890 Euro für den Westen und bei 1.379 Euro im Osten. Der Anteil der Niedriglohnempfänger steigt seit den 1990er Jahren kontinuierlich an und liegt aktuell bei 20,9 Prozent.