Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH)

Bezeichnung für die seit 1. November 2008 mögliche Gründung Variante einer GmbH. Es handelt sich um eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, die bereits mit einem Startkapital von 1 EUR gegründet werden kann. Allerdings muss die Mini-GmbH ein Viertel des Jahresüberschusses ansparen, bis das Kapital einer GmbH von 25.000 EUR erreicht ist. Dann kann die Eintragung in das Handelsregister erfolgen. Die Gründung der Mini-GmbH ist relativ unproblematisch. Maximal sind drei Gesellschafter zugelasen.

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