Stammkapital
Mit dem Stammkapital wird das Eigenkapital einer GmbH bezeichnet, das aus der Summe aller Anteile der Gesellschafter besteht. Meist wird ein Anteil zu einem Euro ausgegeben. Laut GmbH-Gesetz ist das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mindestens 25.000 EUR, von dem die Hälfte eingebracht werden muss.
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Stabilitäts- und Wachstumspakt
(vorheriger Begriff)
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Streikparagraf
(nächster Begriff)