Nettokreditaufnahme

Bezeichnung für die Schuldenaufnahme eines Staates abzüglich der getilgten Schulden. Die Nettokreditaufnahme ist eine zentrale Größe bei der Aufstellung des Haushalts der Bundesregierung, da die Aufnahme neuer Schulden den Handlungsspielraum künftiger Generationen einschränkt. Im Grundgesetz ist verankert, dass in Deutschland die Nettokreditaufnahme nicht höher als die Summe der öffentlichen Investitionen sein darf. Zudem greift in den kommenden Jahren die Schuldenbremse bei Bund und Ländern. Damit sollen die öffentlichen Haushalte zum Sparen gezwungen werden.