Länderfinanzausgleich

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Bezeichnung für den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern. Damit sollen die unterschiedlichen Finanzmöglichkeiten der Bundesländer ausgeglichen werden. Die Gemeinschaftssteuern fließen dazu in einen Finanztopf. Starke Bundesländer zahlen beim Länderfinanzausgleich zu Gunsten schwacher Länder. Zu den sogenannten Geberländern zählen traditionell Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Empfängerländer sind vor allem im Osten und Norden Deutschlands zu finden. Der Länderfinanzausgleich wird im Artikel 107 des Grundgesetzes festgelegt. Ziel ist es, die "unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen".