Letter of Intent (LOI)

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Englischer Wirtschaftsbegriff für eine Absichts- oder Verpflichtungserklärung im Geschäftsleben. Mit einem Letter of Intent (LOI) gibt ein Vertragspartner eine unverbindliche Erklärung zum Kauf eines anderen Unternehmens ab. In der Regel entfaltet der Letter of Intent (LOI) keine rechtlich bindende Wirkung. Ausnahme: Wenn eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags im LOI enthalten ist, kann eine vorvertragliche Wirkung entstehen.