Kurzarbeitergeld

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Leistung der Bundesagentur für Arbeit bei vorübergehender Kürzung der Arbeitszeit. Das Kurzarbeitergeld soll die Beschäftigten in Wirtschaftskrisen unterstützen und Arbeitsplätze erhalten. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67 Prozent, Ledige ohne Kinder 60 Prozent der Ausfallstunden. Für die geleistete Arbeit zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Grundsätzlich sind als maximale Bezugsdauer 6 Monate vorgesehen. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise wurde die Dauer auf 24 Monate verlängert, sofern der Anspruch bis 31. 12. 2009 entsteht.