Kreditausfallversicherung
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Bezeichnung für eine Versicherung gegen den Ausfall von Krediten, Anleihen oder Schuldnern. Bei der Kreditausfallversicherung schließen zwei Vertragsparteien einen Vertrag in Bezug auf einen Referenzschuldner. Für die Kreditausfallversicherung zahlt das Unternehmen einen sogenannten Spread (Gebühr). Fällt der Schuldner aus, erhält das Unternehmen eine Ausgleichszahlung vom Sicherungsgeber.
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Kostenartenrechnung
(vorheriger Begriff)
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Kurzarbeitergeld
(nächster Begriff)