Frühstückskartell

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Rechtlich unzulässige Verabredung von Unternehmen über ein abgesprochenes Verhalten zur Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Bei der Verabredung handelt es sich nicht um ein vertraglich gebundenes Kartell, sondern um lose Absprachen, die beim "Frühstück" vorgenommen wurden. Ziel der beteiligten Unternehmen ist es, gegenüber dem Wettbewerb wirtschaftliche Vorteile zu erlangen.