Friedenspflicht
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Bezeichnung für die Verpflichtung von Tarifparteien, während der Laufzeit des Tarifvertrags den Arbeitsfrieden aufrecht zu erhalten und keine Streiks durchzuführen oder Arbeitnehmer auszusperren.
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Freie Berufe
(vorheriger Begriff)
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Frühstückskartell
(nächster Begriff)