Due Dilligence
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Due Diligence bezeichnet die "gebotene Sorgfalt", mit der beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien das Vertragsobjekt im Vorfeld der Akquisition geprüft wird.
Due Diligence bezeichnet die "gebotene Sorgfalt", mit der beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien das Vertragsobjekt im Vorfeld der Akquisition geprüft wird.