Arbeitnehmer-Entsendegesetz
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Das Gesetz über Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) von 1996 schreibt vor, dass die Rechtsnormen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages des Baugewerbes auch für solche Arbeitsverhältnisse zwingend angewendet werden müssen, die zwischen einem ausländischen Unternehmen und seinen in Deutschland beschäftigten ArbeitnehmerInnen bestehen. Aus diesem Grund existieren in Deutschland Mindestlohntarifverträge für bestimmte Branchen.
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Aktienrückkauf
(vorheriger Begriff)
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Ausfallrisiko
(nächster Begriff)