Abbuchungsermächtigung

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Mit der Abbuchungsermächtigung erhält ein Dritter die Vollmacht, Geldbeträge vom eigenen Konto als Lastschrift abzubuchen. Die Abbuchung wird vor allem bei Mietzahlungen sowie Strom- und Gaszahlungen verwendet. Der Kontoinhaber kann der Abbuchung innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Die Bank nimmt die Abbuchung zurück und schreibt den Geldbetrag dem Kunden wieder gut.