Eingangssteuersatz
Bezeichnung für den Steuersatz, der oberhalb des Grundfreibetrags zu zahlen ist. Der Eingangssteuersatz gilt ab dem ersten zu versteuernden Euro oberhalb des Freibetrags. Der Eingangssteuersatz ist der niedrigste Grenzsteuersatz.
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Einfuhrumsatzsteuer
(vorheriger Begriff)
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Einkommensteuer
(nächster Begriff)