Bundessteuern
Bundessteuern stehen ausschließlich dem Bund zu (Artikel 106 Abs.1 Grundgesetz). Der Bund kann über die Höhe der Bundessteuern selbst entscheiden. Zu den Bundessteuern zählen u.a.:
- Alkopopsteuer,
- Solidaritätszuschlag,
- Stromsteuer,
- Tabaksteuer,
- Versicherungsteuer,
- Zoll.
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Bundessteuerblatt (BStBl.)
(vorheriger Begriff)
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Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
(nächster Begriff)