Bundeshaushalt

Im Bundeshaushalt werden die Einnahmen und die Ausgaben eines Haushaltsjahres aufgelistet und gegenübergestellt. Im Bundeshaushalt werden die Zielgrößen werden das kommende Jahr festgelegt. Der Bundeshaushalt wird nach Artikel 110 des Grundgesetzes vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundeshaushalt nimmt eine zentrale Position in der Finanzpolitik des Bundes ein.