Branntweinsteuer
Verbrauchssteuer, die den Verbrauch von Branntwein und den branntweinhaltigen Waren besteuert. Seit 1 . Januar 1993 gilt aufgrund der EU-Harmonisierung eine einheitliche Branntweinsteuer. Die Branntweinsteuer steht dem Bund zu und wird vom Zoll verwaltet.
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Branntweinmonopol
(vorheriger Begriff)
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Bretton Woods
(nächster Begriff)