Branntweinmonopol
Um die Herstellung und den Vertrieb von Branntwein zu kontrollieren, wurde die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) gegründet. Die Behörde ist dem BMF unterstellt und soll das Branntweinmonopol verwalten. In Deutschland erzeugter Branntwein ist an die BfB abzuliefern. Ausnahmen bestehen u.a. für Alkohol aus Obst, Wein, Bier.
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Bonität
(vorheriger Begriff)
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Branntweinsteuer
(nächster Begriff)