Steuerstundung
Aufschub der festgesetzten Steuerzahlung auf einen späteren Termin. Wer z.B. aus finanziellen Gründen die Zahlung der Steuern nicht leisten kann, kann eine Steuerstundung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Als Stundungszins verlangt das Finanzamt 0,5 Prozent pro angefangenen Monat.
Von Steuerstundung spricht man auch, wenn im Rahmen der Bilanzpolitik Maßnahmen ergriffen werden, die dazu führen, dass die Steuerlast auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Kennzeichnend für die Steuerstundung ist, dass die eigentliche Steuerschuld bestehen bleibt.
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Steuersparmodell
(vorheriger Begriff)
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Steuertarif
(nächster Begriff)