Buchwert
Mit dem Buchwert wird der Wert eines einzelnen Wirtschaftgutes oder eines ganzen Unternehmens bezeichnet. Der Buchwert muss nicht zwangsläufig dem Marktwert entsprechen.
Im Handels- und Steuerrecht ist der Buchwert durch die Anschaffungskosten eines Gegenstandes gekennzeichnet. Diese werden um die Abschreibungen bzw. die Absetzung für Abnutzung reduziert.
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Buchführungshelfer
(vorheriger Begriff)
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Bund der Steuerzahler (BdSt)
(nächster Begriff)