Buchwert

Mit dem Buchwert wird der Wert eines einzelnen Wirtschaftgutes oder eines ganzen Unternehmens bezeichnet. Der Buchwert muss nicht zwangsläufig dem Marktwert entsprechen.

Im Handels- und Steuerrecht ist der Buchwert durch die Anschaffungskosten eines Gegenstandes gekennzeichnet. Diese werden um die Abschreibungen bzw. die Absetzung für Abnutzung reduziert.