Betreuungsfreibetrag

Bezeichnung für einen zusätzlichen, über den Kinderfreibetrag hinausgehenden Freibetrag. Im Steuerrecht spricht man vom Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Der Betreuungsfreibetrag beträgt maximal 1.080 EUR pro Kind und Jahr. Bei zusammen Veranlagten liegt der Wert bei 2.160 EUR.