Betriebsaufspaltung
Bezeichnung aus dem Steuerrecht für die Aufteilung eines Unternehmens in mehrere rechtlich selbständige Einheiten. Zu den Zielen der Betriebsaufspaltung zählen
- Reduzierung der Haftung,
- Erzielung von steuerlichen Vorteilen bei Kombination von Personen- und Kapitalgesellschaft,
- Vermeidung von Publizitätspflichten.
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Betreuungsfreibetrag
(vorheriger Begriff)
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Betriebsausgabe
(nächster Begriff)