Betriebsaufspaltung

Bezeichnung aus dem Steuerrecht für die Aufteilung eines Unternehmens in mehrere rechtlich selbständige Einheiten. Zu den Zielen der Betriebsaufspaltung zählen

  • Reduzierung der Haftung,
  • Erzielung von steuerlichen Vorteilen bei Kombination von Personen- und Kapitalgesellschaft,
  • Vermeidung von Publizitätspflichten.