Besteuerung von Leibrenten

Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung für Renten, d.h. Leibrenten unterliegen im Rentenbezug der Besteuerung. Je nach Rentenart gilt eine unterschiedliche Besteuerung:

  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie gleichgestellten Versorgungseinrichtungen werden je nach Rentenbeginn mit dem Besteuerungsanteil versteuert.
  • Renten aus der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge werden voll versteuert.
  • Leibrenten der sog. 3. Schicht werden lediglich mit dem sog. Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter des Rentenbeziehers.