Besteuerung von Leibrenten
Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung für Renten, d.h. Leibrenten unterliegen im Rentenbezug der Besteuerung. Je nach Rentenart gilt eine unterschiedliche Besteuerung:
- Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie gleichgestellten Versorgungseinrichtungen werden je nach Rentenbeginn mit dem Besteuerungsanteil versteuert.
- Renten aus der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge werden voll versteuert.
- Leibrenten der sog. 3. Schicht werden lediglich mit dem sog. Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter des Rentenbeziehers.
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Besitzsteuer
(vorheriger Begriff)
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Besteuerungsgrundlage
(nächster Begriff)