Berufskleidung
Bezeichnung für die Kleidung, die bei der Ausübung eines Berufs erforderlich ist. Mit der Berufskleidung werden entweder Hygienevorschriften oder Schutzvorschriften eingehalten. In bestimmten Berufen ist das Tragen von Berufskleidung zwingend vorgeschrieben. Die Aufwendungen für Berufskleidung kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen. Zu beachten ist, dass die Berufskleidung nur beruflich einsetzbar sein muss. Sobald auch eine private Nutzung möglich ist, scheidet der steuerliche Abzug aus.
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Beitrittsländer
(vorheriger Begriff)
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Beschränkte Steuerpflicht
(nächster Begriff)