Übungsleiterpauschale

Steuerliche Vergünstigung für nebenberufliche Einkünfte aus der Tätigkeit als Übungsleiter. Die Übungsleiterpauschale sieht steuerfreie Einkünfte in Höhe von 2.100 EUR pro Jahr vor, sofern die Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein (auch: kirchliche und mildtätige Einrichtungen) vorgenommen wird. Die Einkünfte sind auch sozialversicherungsfrei. Nur die Einkünfte über 2.100 EUR werden mit Steuern, aber nicht mit Sozialabgaben belegt.