Beitrittskriterien

Bezeichnung für die Grundlagen, die vom Europäischen Rat 1993 für die EU-Osterweiterung beschlossen wurden. Jedes Land muss vor dem EU-Beitritt mindestens diese drei Kriterien erfüllen:

  • Politisches Kriterium,
  • Wirtschaftliches Kriterium,
  • Acquis-Kriterium.

Die Kriterien werden unter Bezug auf den Beschlussort auch als Kopenhagener Kriterien bezeichnet. Für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen muss zunächst das politische Kriterium als Grundvoraussetzung erfüllt sein.