Beitrittskriterien
Bezeichnung für die Grundlagen, die vom Europäischen Rat 1993 für die EU-Osterweiterung beschlossen wurden. Jedes Land muss vor dem EU-Beitritt mindestens diese drei Kriterien erfüllen:
- Politisches Kriterium,
- Wirtschaftliches Kriterium,
- Acquis-Kriterium.
Die Kriterien werden unter Bezug auf den Beschlussort auch als Kopenhagener Kriterien bezeichnet. Für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen muss zunächst das politische Kriterium als Grundvoraussetzung erfüllt sein.
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Bedarfsgemeinschaft
(vorheriger Begriff)
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Beitrittsländer
(nächster Begriff)