Zweitwohnungsteuer
Kommunale Steuer, die von einigen Gemeinden in Deutschland erhoben wird. Steuergegenstand ist das Vorhandensein einer Zweitwohnung neben der Hauptwohnung. Bei der Zweitwohnung spielt es keine Rolle, ob diese gemietet wird oder sich im Eigentum befindet. Steuerbemessungsgrundlage ist die Jahreskaltmiete. Bei Eigentumswohnungen wird die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen.
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Zwangsgeld
(vorheriger Begriff)
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Zölle
(nächster Begriff)