Zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Bezeichnung des für die Steuerermittlung maßgeblichen Einkommens. Das Zu versteuerndes Einkommen (zvE) wird für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer ermittelt. Für die Einkommensteuer wird das zu versteuernde Einkommen (zvE) aus dem Einkommen des Kalenderjahres abzüglich der Freibeträge und Sonderausgaben ermittelt. Bei der Körperschaftsteuer ist der Gewinn der Kapitalgesellschaft die Grundlage.