Werbungskostenpauschale
Die Werbungskostenpauschale wird bei Arbeitnehmern als Pauschale für Werbungskosten von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen. Seit 2004 liegt die Werbungskostenpauschale bei 920 EUR, die automatisch zur Anwendung kommt. Hat der Steuerpflichtige höhere Aufwendungen, so müssen diese mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden.
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Werbegeschenk
(vorheriger Begriff)
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Wirtschaftliches Eigentum
(nächster Begriff)