Vorsteuerabzug
Bezeichnung für das Recht eines Unternehmers, die Vorsteuer (Umsatzsteuer für gezahlte Leistungen) gegen die vereinnahmte Umsatzsteuer gegenzurechnen. Nur die Differenz muss im Rahmen des Vorsteuerabzugs an das Finanzamt abgeführt werden. Ist die Vorsteuer höher als die erhaltene Umsatzsteuer, erhält der Steuerpflichtige eine Erstattung. Bestimmte Unternehmen sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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Vorsteuer
(vorheriger Begriff)
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Wasserpfennig
(nächster Begriff)