Vorsteuer

Bezeichnung für die gezahlte Mehrwertsteuer eines Unternehmers, die dieser im Rahmen des Vorsteuerabzugs mit der geschuldeten (erhaltenen) Mehrwertsteuer verrechnen darf. Ist die Vorsteuer höher als erhaltene Mehrwertsteuer, erhält der Unternehmer vom Finanzamt eine Steuererstattung.