Bauabzugssteuer
Eine 2001 in Deutschland eingeführte Abgabe zur Reduzierung der illegalen Beschäftigung. Auf Bauleistungen ist demnach ein Steuerabzug vorzunehmen. Der Leistungsempfänger muss von der Zahlung die Bauabzugssteuer in Höhe von 15 Prozent an das Finanzamt abführen. Der Unternehmer kann die Bauabzugssteuer auf die Lohn, Einkommen- und Körperschaftssteuer anrechnen.
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Basel II
(vorheriger Begriff)
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Baudenkmal
(nächster Begriff)